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RA Daschner
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Daschner berät Sie kompetent in nahezu allen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei:
Trennung und Scheidung
Trennungsunterhalt
Kindesunterhalt
Nachehelichen Unterhalt
Kindessorge und Umgangsrecht
Zugewinn, insbesondere bei Firmeninhaberschaften/-beteiligungen
Zugewinn, insbesondere bei Wohneigentum
Hausrat
Auseinandersetzung von eingetragenen Partnerschaften
Auseinandersetzung bei Nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Gestaltung von Eheverträgen
Gestaltung von Vereinbarungen anlässlich der Auseinandersetzung von Ehen oder
Partnerschaften
uvm.
Vorab informieren wir Sie über die entstehenden Kosten und bieten fallabhängig Honorarvereinbarungen an, um Ihnen von Anfang an einen klaren Überblick über die Kosten zu bieten.
Weiter überprüfen wir die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) sowie die Inanspruchnahme einer ggfls. bestehenden Rechtsschutzversicherung.
Entsprechende Vordrucke finden Sie in unserm Downloadbereich